Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt 1

Ausschließliche Geltung

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Gegenständen auf der Internetseite www.ab-auction.com gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Abschnitt 2

Registrierung, Ausschluss von der Nutzung

Die Registrierung ist Voraussetzung für den Erwerb von Gegenständen. Nur Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen dürfen sich für den Erwerb von Gegenständen für unternehmerische Zwecke registrieren. Die während der Anmeldung erbetenen Informationen sind zutreffend anzugeben und stets aktuell zu halten. Der Kunde erhält nach der Registrierung Zugangsdaten, die er vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen hat. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von der Nutzung auszuschließen.

Abschnitt 3

Angebotsformate und Vertragsschluss

Die Plattform vertreibt gebrauchte und neue landwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Artikelbeschreibungen der Vorbesitzer werden ohne Überprüfung oder Gewährleistung bereitgestellt. Kunden sind verpflichtet, die Gegenstände an den angegebenen Standorten zu besichtigen. Es werden zwei Formate angeboten: Auktionen mit Mindestpreisen sowie Festpreiskäufe über den „Jetzt kaufen“-Button. Der Kaufvertrag kommt mit demjenigen Kunden zustande, der nach Ablauf der Auktion das höchste Kaufpreisangebot abgegeben hat. Alle angezeigten Preise verstehen sich netto, zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

Abschnitt 4

Zahlung des Kaufpreises

Mit Zustandekommen des Kaufvertrages ist der vereinbarte Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Es gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen ab Vertragsschluss. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 € an. Bei Nichtzahlung ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Bruttokaufpreises als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen.

Abschnitt 5

Abholung

Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand spätestens innerhalb von 20 Werktagen nach dem Kaufvertragsschluss unter Vorlage der Zahlungsbestätigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist fallen Lagergebühren an. Bei dauerhafter Nichtabholung ist das Unternehmen berechtigt, den Gegenstand weiterzuverkaufen. Etwaige Mehrerlöse werden dem Kunden nach Abzug aller entstandenen Kosten ausgekehrt.

Abschnitt 6

Gewährleistung

Bei Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Unternehmer sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Neue Gegenstände unterliegen einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu rügen, versteckte Mängel innerhalb von 8 Werktagen nach deren Entdeckung. Der Kunde kann Ansprüche nur gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen aufrechnen.

Abschnitt 7

Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ausgenommen sind Ansprüche bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie bei garantierter Beschaffenheit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Anspruch auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Abschnitt 8

Information zum Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von der BayWa AG (München) und der AGRAVIS Technik Center GmbH (Meppen) verarbeitet. Die Daten dienen der Vertragserfüllung und der rechtmäßigen Vermarktung. Eine gegenseitige Datenweitergabe zwischen den Unternehmen erfolgt nicht. Externe Empfänger sind IT-Dienstleister und Kreditauskunfteien. Detaillierte Datenschutzinformationen finden sich auf den jeweiligen Unternehmenswebsites.

Abschnitt 9

Eigentumsvorbehalt

Das Unternehmen behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages und vollständigen Zahlung vor. Bei Verarbeitung oder Vermischung von Vorbehaltsware gehen die Eigentumsrechte auf das Unternehmen über. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an das Unternehmen ab. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern.

Abschnitt 10

Geltendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist Münster (AGRAVIS) oder München (BayWa), abhängig vom abschließenden Unternehmen.

Abschnitt 11

Alternative Streitbeilegung

Das Unternehmen nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung bereit.